{"id":562,"date":"2013-01-27T16:04:06","date_gmt":"2013-01-27T16:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/?page_id=562"},"modified":"2025-12-31T16:03:19","modified_gmt":"2025-12-31T16:03:19","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/?page_id=562","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/span><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen <strong>B\u00fcrger- &amp; Heimatverein Altm\u00fcgeln-Crellenhain. <\/strong>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<\/li>\n<li>Der Sitz des Vereines ist in 04769 M\u00fcgeln, Wermsdorfer Str. 57.<\/li>\n<li>Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 2 &#8211; Zweck und Aufgaben des Vereins<\/span><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Verein ist ein Zusammenschluss im Stadtteil Altm\u00fcgeln und Crellenhain, um die Kommunikation bzw. das Miteinander zwischen den B\u00fcrgern zu vertiefen.<\/li>\n<li>Er dient als Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens und organisiert gezielte Veranstaltungen und sportliche Wettk\u00e4mpfe f\u00fcr Alt und Jung.<\/li>\n<li>Die Gestaltung und F\u00f6rderung der Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der Grundschule M\u00fcgeln, der Goetheschule M\u00fcgeln und den st\u00e4dtischen Jugendh\u00e4usern soll insbesondere junge Menschen zu Eigeninitiative, Kritikf\u00e4higkeit, Kreativit\u00e4t sowie zu Engagement f\u00fcr Solidarit\u00e4t, Demokratie und Frieden bef\u00e4higen.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 3 &#8211; Gemeinn\u00fctzigkeit<\/span><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 4 &#8211; Aufnahme von Mitgliedern<\/span><\/h6>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jeder B\u00fcrger werden, der die Aufgaben und Ziele des Vereins anerkennt und unterst\u00fctzt.<\/li>\n<li>Mitglied kann werden, wer das 6. Lebensjahr vollendet hat. Stimmberechtigte Mitglieder sind alle Mitglieder, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<li>Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes. Dieser Beschluss ist dem Antragsteller schriftlich zu \u00fcbermitteln. Das gleiche gilt f\u00fcr die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand, die nicht begr\u00fcndet werden muss.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 5 &#8211; Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/span><\/h6>\n<p>Von den Mitgliedern werden Jahresbeitr\u00e4ge und Geb\u00fchren erhoben. Die H\u00f6he sowie deren F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 6 &#8211; Ende der Mitgliedschaft<\/span><\/h6>\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<ol>\n<li><u>durchTod<\/u><\/li>\n<li><u>durch Austritt<\/u> &#8211; Der freiwillige Austritt kann durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von mindestens 3 Monaten zum Ende des Kalenderhalbjahres erfolgen.<\/li>\n<li><u>durch Ausschluss <\/u>&#8211; \u00dcber den Ausschlu\u00df entscheidet der Vorstand. Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt werden.<\/li>\n<li><u>durch Streichung <\/u>&#8211; Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der der Zahlung des Mitgliedsbeitrags oder anderer Betr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist.<\/li>\n<li>Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle \u00c4mter und Rechte im Verein. Geleistete Betr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet. Ein Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen besteht nicht. Vereinspapiere sind zur\u00fcckzugegeben.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 7 &#8211; Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/span><\/h6>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet:<\/p>\n<ol>\n<li>Zweck und Aufgaben des Vereins zu erf\u00fcllen und zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<li>Die f\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge p\u00fcnktlich abzuf\u00fchren und sonstige beschlossene Verpflichtungen, wie Pflichtarbeitsstunden, hilfsweise Ersatzzahlungen zu erf\u00fcllen. Die Rechte der Mitglieder ruhen, solange f\u00e4llige Beitr\u00e4ge oder sonstige festgelegte Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt worden sind.<\/li>\n<li>Kein Mitglied ist berechtigt, den Verein zum politischen Forum und Interessenvertreter von Parteien, gesellschaftlichen Organisationen oder B\u00fcrgerbewegungen zu machen.<\/li>\n<li>Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Pflichten des Mitgliedes des Vereins k\u00f6nnen folgende Disziplinarma\u00dfnahmen angewendet werden:<\/li>\n<li><u>Ermahnung<\/u><\/li>\n<li><u>Verwarnung<\/u><\/li>\n<li><u>Verweis<\/u><\/li>\n<li><u>Ausschluss<\/u>\u00a7 8 &#8211; Organe des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 9 &#8211; Der Vorstand<\/span><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassierer sowie maximal 3 Beisitzern. Der Vorstand w\u00e4hlt einen 1. Vorsitzenden und einen 2. Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Der 1. und 2. Vorsitzende haben Einzelvertretungsbefugnis; die des 2. Vorsitzenden wird jedoch im Innenverh\u00e4ltnis auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschr\u00e4nkt. Der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/li>\n<li>Der Vorstand entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht nach der Satzung oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen dies anderen Organen vorbehalten ist.<\/li>\n<li>Der 1. Vorsitzende \u00fcberwacht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder. Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei der Erledigung von Vereinsobliegenheiten mitzuwirken.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur n\u00e4chsten g\u00fcltigen Wahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Wahlperiode aus, k\u00f6nnen die verbleibenden Vorstandsmitglieder bis zu einer auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu treffenden Entscheidung (Best\u00e4tigung) eine andere Person als Vorstandsmitglied berufen oder bestimmen oder das freigewordene Vereinsamt wird von einem anderen Vorstandsmitglied mit \u00fcbernommen.<\/li>\n<li>Die Sitzung des Vorstandes wird durch den 1. bei seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die Mehrheit der Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, anwesend ist.<\/li>\n<li>Der Vorstand sowie weitere Mitglieder k\u00f6nnen bei Bedarf eine Ehrenamtspauschale nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG bis zu einer H\u00f6he von 500,00 Euro im Jahr beanspruchen.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 10 &#8211; Mitgliederversammlung<\/span><\/h6>\n<ol>\n<li>In jedem Kalenderjahr muss im ersten Quartal eine Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird einberufen vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden mit einer Frist von 2 Wochen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich und durch Ver\u00f6ffentlichung im M\u00fcgelner Anzeiger unter Bekanntgabe des jeweiligen Termins und der Tagesordnung. Eine Einladungsfrist von mindestens 2 Woche ist einzuhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der 1. oder 2. Vorsitzende, bei deren Verhinderung das \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Alle Beschl\u00fcsse werden, soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Alle Beschl\u00fcsse sind in einer Niederschrift \u00fcber die Versammlung, die vom Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist, festzuhalten. Zu einem Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung bedarf es mindestens der H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder und einer Mehrheit von \u00be der erschienen stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh\u00f6rt:<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>a) Entgegennahme der Berichte der Vorstandsmitglieder, sowie des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>b) Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>c) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>d) Festlegung der Beitr\u00e4ge und sonstigen Verpflichtungen der Mitglieder<\/li>\n<li>e) Die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Antr\u00e4ge von Mitgliedern m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich beim 1.Vorsitzenden eingegangen sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Monaten auch dann einberufen, wenn ein Drittel aller Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Abgabe von Zweck und Gr\u00fcnden beantragt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>\u00dcber alle Versammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die mindestens alle Antr\u00e4ge, Beschl\u00fcsse und Wahlergebnisse zum Inhalt haben m\u00fcssen. Sie werden vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer unterzeichnet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 11 &#8211; Wahl der Organe<\/span><\/h6>\n<p>W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Alle Wahlen sind in der<\/p>\n<p>Mitgliederversammlung oder in einer dazu au\u00dferordentlich einberufenen Hauptversammlung schriftlich und geheim zu vollziehen. Eine offene Wahl ist m\u00f6glich, wenn kein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied widerspricht. Eine Briefwahl f\u00fcr Mitglieder, die nicht an der Wahlversammlung teilnehmen k\u00f6nnen, ist m\u00f6glich ab 1 Woche vor Wahltag. Gew\u00e4hlt sind maximal die sieben Kandidaten mit den meisten Stimmen, es z\u00e4hlt die einfache Stimmenmehrheit.<\/p>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 12 &#8211; Pflichten und Rechte der Organe<\/span><\/h6>\n<p>Die Mitglieder der Organe f\u00fchren ihre \u00c4mter ehrenamtlich. Jedes Mitglied der Organe ist verpflichtet, die Gesch\u00e4fte rasch m\u00f6glichst zu erledigen.<\/p>\n<p>Der Vereinskassierer ist verpflichtet, die Ausgaben ordnungsgem\u00e4\u00df nach den Belegen zu verbuchen. Aus den Belegen muss der Zweck der Zahlung sowie der Zahltag ersichtlich sein. Der Kassierer darf Zahlungen nur leisten, wenn diese vom 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden angewiesen sind. Die Kasse ist j\u00e4hrlich abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Geldbetr\u00e4ge sind bei einem Kreditinstitut \/ Bank anzulegen. Den Kassenpr\u00fcfern ist das Kassenbuch mit dem dazugeh\u00f6rigen Rechnungsmaterial zur Pr\u00fcfung vorzulegen.<\/p>\n<p>Der Jahreshauptversammlung haben die Kassenpr\u00fcfer einen Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung zu erstatten. Abhebungen und \u00dcberweisungen k\u00f6nnen nur vom 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden oder Kassierer vorgenommen werden.<\/p>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 13 &#8211; Kassenpr\u00fcfer<\/span><\/h6>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von jeweils 5 Jahren jeweils 2 Kassenpr\u00fcfer. Diese d\u00fcrfen kein anderes Amt im Verein begleiten.<\/p>\n<p>Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Kasse und Buchf\u00fchrung zu \u00fcberzeugen. Nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres ist eine eingehende Pr\u00fcfung der B\u00fccher \/ Belege und des Jahresabschlusses vorzunehmen und das Ergebnis der Pr\u00fcfung dem Vorstand 14 Tage vor der Mitgliederversammlung vorzulegen.<\/p>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 14 &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins, Satzungs\u00e4nderungen<\/span><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Verein kann nur durch Beschluss von mindestens der H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Dazu ist eine \u00be Mehrheit erforderlich.<\/li>\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsf\u00e4higkeit oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen nach Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Verpflichtungen an die Stadt M\u00fcgeln zur Verwendung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a7 2 Punkt 3 dieser Satzung.<\/li>\n<\/ol>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 15 &#8211; Haftungsausschluss<\/span><\/h6>\n<p>Der Verein haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den die seinen Mitgliedern aus Unf\u00e4llen, Diebst\u00e4hlen oder anderen Vorkommnissen, die ihnen auf dem Weg zum oder vom oder bei der Ausf\u00fchrung seiner freiwilligen T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein zusto\u00dfen k\u00f6nnen, auch wenn sie im Auftrag des Vereins in vereinseigenen oder fremden R\u00e4umen verursacht werden.<\/p>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a0<\/span><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 16 &#8211; Schlussbestimmungen<\/span><\/h6>\n<p>Der 1.und 2. Vorsitzende sind erm\u00e4chtigt, zur Eintragung des Vereins erforderliche formelle \u00c4nderungen der Satzung vorzunehmen.<\/p>\n<h6 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff6600;\">\u00a7 17 &#8211; Inkrafttreten der Satzung<\/span><\/h6>\n<p>Diese Satzung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 13.05.2011 beschlossen und am 08.07.2011 in einer ordentlichen Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert. Sie tritt mit Beschlussfassung in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #333333;\">M\u00fcgeln, den 19.03.2025<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: center;\" align=\"center\"><em>\u2190<a href=\"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/?page_id=8\">Zur\u00fcck<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u2190<a href=\"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/\">Home<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen B\u00fcrger- &amp; Heimatverein Altm\u00fcgeln-Crellenhain. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ee.V.\u201c. Der <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/?page_id=562\">Continue Reading \u2192<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-562","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/562","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=562"}],"version-history":[{"count":95,"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/562\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8890,"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/562\/revisions\/8890"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-altmuegeln.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=562"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}